Vamoskurier.ch – Stand 14.08.2025
1. Allgemeines
Vamoskurier.ch bietet die Abwicklung von Kurier- und Transportdienstleistungen im Raum Zürich an. Die Durchführung der Transporte und die Abwicklung von Aufträgen unterliegen dem Schweizer Obligationenrecht (OR).
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Bedingungen gemäß dieser AGB. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bar oder per Kartenzahlung bei Übergabe der Sendung.
Optional kann eine Monatsrechnung ausgestellt werden, um die Abwicklung seriöser und dokumentierter zu gestalten. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Für Rechnungen unter CHF 50.– kann ein Bearbeitungszuschlag von CHF 5.– erhoben werden. Bei verspäteter Zahlung können Mahnungskosten von CHF 10.– bis 20.– anfallen. Verzugszinsen können bis zu 15 % auf den Rechnungsbetrag erhoben werden.
3. Verpackung und Beschriftung
Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass das Transportgut geeignet verpackt und korrekt mit der vollständigen Empfängeradresse versehen ist. Transporte von Sendungen, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
4. Haftung
Vamos-Kurier.ch führt Aufträge sorgfältig und zuverlässig aus.
- Die Haftung ist pro Auftrag auf CHF 1’000.– begrenzt.
- Schäden, die durch höhere Gewalt, unzureichende Verpackung oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Für Objekte von hohem Wert (z. B. Schmuck, Bargeld, Edelmetalle, teure Elektronik) übernimmt Vamoskurier.ch keine Haftung, außer wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Empfehlung zur Schadensverwaltung:
- Schäden sollten sofort bei Übergabe in Anwesenheit beider Parteien vermerkt werden.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden spätestens am folgenden Arbeitstag melden.
- Wir empfehlen, Wertgegenstände separat zu versichern, um Risiken abzudecken.
5. Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die über die Standardtarife hinausgehen (z. B. express Lieferungen, Sondertransporte, Verpackungsservices) werden separat vereinbart.
6. Reklamationen und Mängelanzeige
- Beanstandungen des Transportgutes sind sofort bei Übergabe zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
- Bei nicht sofort erkennbaren Schäden spätestens am nächsten Arbeitstag schriftlich reklamieren.
- Vamos-Kurier.ch behält sich das Recht vor, im Falle solcher Schäden nicht zu haften, es sei denn, es liegt grobes Verschulden vor.
7. Verrechnung
Die Verrechnung von Schadenersatzforderungen mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.
8. Änderung der AGB
Vamos-Kurier.ch behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website verfügbar.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.
